Nach Euro-Norm DIN EN 1089-3 (vom Juli 1997) sind Gasflaschen neu zu kennzeichnen. Eine Übergangsregelung galt bis zum 01.06. 2006.
Wegen der großen Anzahl der sich im Umlauf befindenden Gasflaschen, wurde mit der Umstellung am 01.01.1998 begonnen. Diese wurde bis zum 01.06.2006 abgeschlossen.Durch die Markierung der neuen Farbkennzeichnung mit dem Großbuchstaben „N“ (Neu, New, Nouveau) auf der Gasflaschenschulter und durch die unterschiedlichen Ventilanschlüsse nach DIN 477 für verschiedene Gasarten, sollen Verwechslungen ausgeschlossen werden.
Wichtiger Hinweis:
Die einzige verbindliche Kennzeichnung des Gasinhaltes erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber. Die Farbkennzeichnung dient als zusätzliche Information über die Eigenschaften der Gase (brennbar, oxidierend, giftig usw.). Sie ist bereits erkennbar, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.
Der zylindrische Flaschenmantel kann verschiedene Farben aufweisen, von denen eine farblich dargestellt ist und die andere(n) in Klammern erwähnt ist (sind).
Der zylindrische Flaschenmantel ist bei Gasen für medizinischen Gebrauch und Inhalation immer weiß.
Der dargestellte Gefahrgutaufkleber erfüllt die Anforderungen der Transportvorschriften (GGVS/GGVE) und enthält, z.B. für technischen Sauerstoff, die nachfolgend erläuterten Informationen:
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